Kontaktformulare nur noch mit Einwilligung?

Jeder Seitenbetreiber, der auf seiner Webseite eine Kontaktformular anbietet, muss diese Tatsache in seiner Datenschutzerklärung erwähnen. Einen Passus dazu können Sie in der Datenschutzerklärung wählen. Aber benötigen Sie zusätzlich beim Kontaktformular auch eine Einwilligung des Nutzers?


Warum ?

Es gibt zu der Frage „Datenschutzerklärung und Kontaktformular“ ein Urteil des OLG Köln (Az.: 6 U 121/15). In diesem ging es erst einmal nicht um die Frage Einwilligung ja/ nein, sondern um die grundsätzliche Frage, ob zu einem Kontaktformular auch ein Passus in der Datenschutzerklärung notwendig ist. Dies hat das OLG Köln bejaht.

 

Wenn man das Urteil genau liest, muss man aber zu dem Ergebnis kommen, dass das OLG Köln hier sogar eine Einwilligungslösung mit Checkbox fordert.


Was ist zu tun ?

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie eine Checkbox und einen Einwilligungstext und eine Einwilligungserklärung auf diese Seite Ihres Kontaktformulares oder direkt in Ihr Kontaktformular einbinden.

 

Z.B: 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widerrufen.

Bitte beachten Sie, das diese Informationen nur zu Ihrer Information dienen! Wir können und dürfen keine rechtliche Beratung geben.