Über die Verwendung von Cookies

Viele kennen Sie: Die nervigen Banner, Popups usw, dieaufgehen um hinzuweisen, das coockies verwendet werden.

 

Nach deutschen Recht wird ein Hinweis auf Cookies nichtgefordert sondern rühren 2015 von Googles eingeführten Richtlinie zur Nutzung vonTracking Cookies her.

 

Jedoch enthalten Cookies in der Regel eine Onlinekennung,die eine Wiedererkennbarkeit des Nutzers gewährleistet und fällt somit in demAnwendungsbereich der DSGVO.


Wegen des grundsätzlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehaltwird auf den ersten Blick also die Einwilligung der Websitenutzer nötig sein.

 

Mit Inkrafttreten der E-Privacy-Verordnung kann sich dieRechtslage jedoch wieder ändern.

 

Eine endgültige Regelung zu Cookies ist also noch nicht getroffen.

 

Fazit: Ich würde eine Cookiehinweise einbauen, ob er nun schon vorgeschrieben ist oder (noch) nicht.