Verschlüsselung für Kontaktformulare ?

Das bayrische Landesamt für Datenschutz ist der Auffassung, daß sämtliche Kontaktformulare auf Webseiten nur noch verschlüsselt zur Benutzung angeboten werden dürfen. Die ersten Abmahnungen an Seitenbetreiber, die Ihre Formulare nicht verschlüsselt haben sind bereits existent.

 

Warum ?

 13 Abs.7 TMG verlangt von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ auf Webseiten.

 

Dies betrifft nicht nur Kontaktformulare, sondern erst Recht alle Bestellprozesse auf Webseiten und Shops!

 

Was ist zu tun ?

Wenn Ihre Webseite Kontaktformulare anbietet, dann sollten Sie auf jeden Fall eine Verschlüsselung für Ihre Webseite haben. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung.


Bitte beachten Sie, das diese Informationen nur zu Ihrer Information dienen! Wir können und dürfen keine rechtliche Beratung geben.